

Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge für eine Raumpflegerin oder einen Babysitter? Welchen Bruttolohn muss ich einsetzen, wenn ich einen bestimmten Nettolohn auszahlen will? Die SVA Zürich bietet neu einen Online-Rechner, eine kurze Anleitung und Vorlagen für die Lohnabrechnung.
Die SVA Zürich zählte im Jahr 2010 über 20'000 Hausdienstarbeitgebende zu ihren Kundinnen und Kunden, fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Für sie und alle, die sich überlegen, künftig eine Raumpflegerin oder einen Babysitter zu beschäftigen, hat die SVA Zürich ihr Informations- und Serviceangebot erweitert:
Neuer Online-Rechner
Der neue Online-Rechner hilft bei der Lohnkalkulation. Er liefert zu jedem Brutto- oder Nettolohn eine übersichtliche Zusammenstellung der Sozialversicherungsabzüge. Und zeigt, dass die Versicherung gegen Invalidität, Todesfall, Armut im Alter sowie Arbeitslosigkeit günstiger ist, als man denkt.
Anleitung in sechs Schritten
Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zu werden, ist ebenfalls einfacher, als man denkt. Die SVA Zürich erklärt es auf der Website kurz und verständlich in sechs Schritten.
Vorlagen für die Lohnabrechnung
Mitarbeitende schätzen eine transparente monatliche Lohnabrechnung. Die SVA Zürich stellt Hausdienstarbeitgebenden praktische Vorlagen zur Verfügung. Es empfiehlt sich, zuerst das leere PDF auf dem Computer zu speichern und dann mit dem Programm Adobe Reader zu öffnen und auszufüllen. Für die weiteren Monatsabrechnungen brauchen dann nur die Änderungen eingetragen zu werden.
Lohnabrechnung für Mitarbeitende mit Stundenlohn (PDF)
Lohnabrechnung für Mitarbeitende mit Monatslohn (PDF)
Weitere Informationen:
Merkblatt „Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für
Arbeitgebende“ (PDF)
Merkblatt „Hausdienstarbeit“ (PDF)
(Quelle: Newsletter SVA Zürich)