

Im Bundesblatt vom 16. August 2011 ist der Text der geplanten Eidgenössischen Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» veröffentlicht worden. Die Initiative sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor indem der Bund ermächtigt wird, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben. Gleichzeitig werden die kantonalen Erlasse über die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben.
Hauptpunkte:
Problematisch:
→ Schenkungen werden rückwirkend ab 1. Januar 2012 dem Nachlass zugerechnet!
Gelingt es den Initiantinnen und Initianten bis zum 16. Februar 2013 die erforderlichen 100‘000 gültigen Unterschriften zu sammeln, kommt die Volksinitiative zustande. In diesem Fall wird die Initiative auf ihre Gültigkeit hin überprüft und in Bern beraten. Nach den Beratungen im Parlament hat das Volk an der Urne über Annahme oder Ablehnung der Initiative zu entscheiden.
Wird die Volksinitiative angenommen, erhebt der Bund eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Alle kantonalen Erlasse über die Erbschafts- und Schenkungssteuer werden mit dem Inkrafttreten des neuen Artikels in der Bundesverfassung aufgehoben. Die Erbschaftssteuer wird auf dem Nachlass von natürlichen Personen erhoben, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist. Die Schenkungssteuer wird beim Schenker oder der Schenkerin erhoben. Zum Nachlass gehört nicht nur das beim Erbgang vorhandene Vermögen sondern auch alle zu Lebzeiten unentgeltlich erfolgten Zuwendungen ab 1. Januar 2012. Bezahlte Schenkungssteuern werden an die Erbschaftssteuer angerechnet. Im Gegensatz zur heutigen Situation, wo Erbschaften und Schenkungen an direkte Nachkommen in fast allen Kantonen und beim Bund steuerfrei sind, erfolgt bei der geplanten Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene eine Besteuerung von 20% auf der Summe von Nachlass und Schenkungen welche die Freigrenze von CHF 2 Mio. übersteigt.