

Werden Geschäftsunterlagen nicht korrekt aufbewahrt, können sich sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen ergeben.
Zivilrechtlich müssen Dokumente vor allem aus Beweiszwecken aufbewahrt werden, um bei einer Auseinandersetzung die eigene Position zu stärken. Falls Gläubigern bzw. Vertragspartnern durch die Verletzung der Aufbewahrungspflicht ein Schaden entsteht, so können unter Umständen die obersten Verwaltungsorgane einer Gesellschaft haftbar gemacht werden. Diese Haftung kann reduziert werden, wenn das Unternehmen nachweislich über ein funktionierendes und dokumentiertes Aktenmanagement verfügt.
Eine vernachlässigte Aufbewahrungspflicht kann auch strafrechtliche Folgen haben. Folgende Straftatbestände sind relevant, wenn Gläubiger geschädigt werden, was vor allem bei einem Konkurs vorkommt:
Der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist nicht nur für die eigenen Interessen wichtig, sondern muss auch aus rechtlichen Gründen korrekt erfolgen. Abgesehen von der Bilanz und Erfolgsrechnung kann die Aufbewahrung auch elektronisch erfolgen, muss aber zahlreichen Anforderungen genügen. Der Schutz der Daten gegen unerlaubten Zugriff und Manipulation ist nur ein Aspekt der elektronischen Aufbewahrungspflicht.
Es ist zu empfehlen, wichtige Verträge und Geschäfts-korrespondenz immer auch in Papierform aufzubewahren.