

Erfahrungsgemäss wechseln im Kanton Zürich jedes Jahr bis zu 30'000 Kundinnen und Kunden mit Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung die Krankenkasse. Die SVA Zürich macht es ihnen einfach, die neue Krankenkasse zu melden, damit sie trotzdem die Prämienverbilligung erhalten.
Während die Kundinnen und Kunden noch bis Ende November die Krankenkasse wechseln können, teilt die SVA Zürich bereits den rund 60 im Kanton Zürich tätigen Kassen mit, welche Versicherten gemäss den Vorgaben des Kantons Anspruch auf Prämienverbilligung im Jahr 2012 haben und wie hoch die Beiträge sind. Würde die SVA Zürich das Ende der Kündigungsfrist abwarten, hätten die Krankenkassen zu wenig Zeit, um den rund 345'000 betroffenen Versicherten, die ihnen treu bleiben, die Verbilligung bereits von der Prämienrechnung für den Januar abzuziehen.
Da die SVA Zürich die Prämienverbilligung direkt an die Krankenkasse überweist, erfordert ein Kassenwechsel eine besondere Bearbeitung: Die gekündigte Krankenkasse retourniert den für den ehemaligen Versicherten bestimmten Betrag an die SVA Zürich. Worauf die SVA Zürich die Verbilligung direkt dem Kunden überweist. Damit dies reibungslos gelingt, erhalten alle Kundinnen und Kunden mit Anspruch auf Prämienverbilligung im November ein Änderungsformular. Wer die Krankenkasse wechselt, trägt die neue Kasse und die eigenen Kontoangaben ein und schickt dieses Formular der SVA Zürich zurück. Er erhält dann bis Mitte Jahr die Prämienverbilligung auf sein Konto überwiesen. Wer die Krankenkasse nicht wechselt, braucht das Änderungsformular nicht einzusenden.
(Quelle SVA Zürich)