

Einzahlungsmöglichkeiten in die 3. Säule A ausnutzen
Für Lohnempfänger mit 2. Säule (Pensionskasse)
max. Fr. 6'682.--
Für Selbständigerwerbende und Personen mit Lohn
Nebenerwerb ohne 2. Säule: Maximalbetrag bzw.
20 % des AHV-pflichtigen Einkommens
max. Fr. 33'408.--
Fehlende Beiträge in die Pensionskasse einzahlen
Einkäufe in die Pensionskasse zur Verbesserung der Leistungen sind steuerlich interessant. Es müssen aber Vorabklärungen mit der entsprechenden Pensionskasse getätigt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Einkäufe gesetzeskonform sind.
Liegenschaftsunterhalt
Bei Liegenschaften, die selbst bewohnt oder vermietet werden, können jährlich ein Pauschalbetrag oder die effektiven Unterhaltskosten abgezogen werden. Die Pauschale beträgt 20 % des Eigenmietwertes oder der erzielten Mietzinseinnahmen. Wenn beispielsweise der Eigenmietwert
Fr. 25'000.-- beträgt, kann eine Pauschale von Fr. 5'000.-- ohne Nachweis in Abzug gebracht werden.
Es empfiehlt sich deshalb, eine Renovation oder Ersatzbeschaffungen für Bad/Küche/Heizung etc. wenn möglich im gleichen Jahr vorzunehmen. Alle Rechnungen und Belege dazu müssen aufbewahrt werden.
Amortisation von Hypotheken
Die tiefen Zinssätze bieten die Gelegenheit zur Amortisation von Hypotheken. Wenn die Zinsen steigen, können zusätzliche Amortisationen schwierig werden.
Werden Schulden aus steuertechnischen Gründen gehalten, sollte man im Fall einer Erwerbslosigkeit einen raschen Ausstieg aus dieser Verbindung machen können.
Abzüge für Krankheits- und Invaliditätskosten
Die Krankheits- und Invaliditätskosten können in Abzug gebracht werden, sofern sie 5 % des Nettoeinkommens übersteigen, d.h. bei einem Einkommen von beispielsweise Fr. 80'000.-- besteht
ein Selbstbehalt von Fr. 4'000.--. Es müssen also Ausgaben von mehr als Fr. 4000.-- anfallen, damit überhaupt ein Abzug möglich ist. Aus diesem Grund empfiehlt es sich möglichst hohe Kosten in einem Jahr zu verursachen (z.B. Zahnarzt, Optiker etc.) und dafür in den Folgejahren wieder zu sparen. Besonders bei Ehepaaren lohnt sich dieses Vorgehen, auch wenn es im Moment finanziell ins Gewicht fällt. Auch Kosten für minderjährige und in Ausbildung stehende Kinder können abgezogen werden.
Auch für KMU gibt es eine Reihe von Möglichkeiten für die Abschlussplanung:
Investitionen
Betriebsnotwendige Investitionen vorziehen und somit das Abschreibungspotential für das laufende Jahr erhöhen.
Warenvorräte
Evtl. ist es sinnvoll, noch diverse Waren einzukaufen und an Lager zu legen, um damit die Warenreserve auszunutzen.
Angefangene Arbeiten
Aufträge noch im laufenden Jahr abschliessen und verrechnen oder noch offen lassen und erst nächstes Jahr verrechnen.
Unterhaltsarbeiten
Arbeiten noch dieses Jahr ausführen lassen und der laufenden Erfolgsrechnung belasten.
Arbeitgeberbeitragsreserven der Pensionskasse
Die Bezahlung von zukünftigen Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse können vollumfänglich der Erfolgsrechnung belastet werden. Voraussetzung dafür ist, dass diese Beiträge noch dieses Jahr an die Pensionskasse überwiesen werden.
Bei all diesen Möglichkeiten sollte die Liquidität nicht ausser Acht gelassen werden. Es ist wichtig, dass ein Unternehmen immer genügend Liquidität aufweisen kann.
Betriebsaufwände vorziehen
Zum Beispiel Büromaterial, EDV-Zubehör, Drucksachen, Werbemittel etc. noch im alten Jahr bestellen, damit die Aufwandrechnung verbucht werden kann.