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Kaiser Buchhaltungen GmbH, Winterthur

Newsletter 35 / 2012

Griffigere Mittel gegen unlautere Geschäftsmethoden

 

Der Bundesrat hat 2011 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Die geänderte Verordnung über die Be­kanntgabe von Preisen wird gleichzeitig in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderungen ermög­lichen es, effizienter gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme und miss­bräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen vorzugehen.

Neu ist es unter anderem nötig, bei einem kommerziellen Internetauftritt

  • seine Identität offenzulegen
  • einen Kundendienst anzugeben
  • und getätigte Bestellungen sofort zu bestätigen.

Die Einlösung eines versprochenen Gewinns darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine kostenpflichtige Mehrwert-Dienstnummer in Anspruch genom­men, eine Auf­wands­ent­schädi­gung geleistet, eine Ware oder Dienstleistung gekauft wird, oder dass an einer Ver­kaufsveranstaltung, Werbefahrt oder an einer weiteren Verlosung teilgenommen werden muss. Auch die Missachtung eines Vermerks in einem Telefonbuch, wonach der Kunde keine Werbeanrufe wünscht, gilt künftig als unlauter.

(Quelle: Eidg. Finanzdept.)