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Der Bundesrat hat 2011 beschlossen, das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf den 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Die geänderte Verordnung über die BeÂkanntgabe von Preisen wird gleichzeitig in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderungen ermögÂlichen es, effizienter gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme und missÂbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen vorzugehen.
Neu ist es unter anderem nötig, bei einem kommerziellen Internetauftritt
Die Einlösung eines versprochenen Gewinns darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine kostenpflichtige Mehrwert-Dienstnummer in Anspruch genomÂmen, eine AufÂwandsÂentÂschädiÂgung geleistet, eine Ware oder Dienstleistung gekauft wird, oder dass an einer VerÂkaufsveranstaltung, Werbefahrt oder an einer weiteren Verlosung teilgenommen werden muss. Auch die Missachtung eines Vermerks in einem Telefonbuch, wonach der Kunde keine Werbeanrufe wünscht, gilt künftig als unlauter.
(Quelle: Eidg. Finanzdept.)