KAISER BUCHHALTUNGEN GMBH    Rudolfstrasse 31    8400 Winterthur    Telefon 052 202 84 84    E-Mail
Kaiser Buchhaltungen GmbH, Winterthur

Newsletter 35 / 2012

Kein Einkommensabzug von Baukreditzinsen bei den direkten Bundessteuern

 

Das Bundesgericht hat im Dezember bestätigt, dass Baukreditzinsen gemäss Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern nicht als Schuldzinsen ab­zugs­fähig sind. Sie sind im Gegen­satz zu den Hypothekarzinsen als Auf­wen­dun­gen für den Erwerb oder die Wert­ver­minderung eines Vermögens­gegen­standes zu betrachten.

Auf kantonaler Ebene wird die Frage nach der Abziehbarkeit der Baukredit­zin­sen unterschiedlich beantwortet.

(Quelle: BGE 2C_516/2011 vom 28.12.2011)