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Kaiser Buchhaltungen GmbH, Winterthur

Newsletter 35 / 2012

MWSt-Kontrolle auf eigenen Antrag

 

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, selber eine MWST-Prüfung zu verlangen. In Fällen von Umstrukturierungen oder der Unternehmensnachfolgen ist dies oft er­wünscht. So können latente MWSt-Risiken innerhalb nützlicher Zeit besser be­ur­teilt werden.

Der zeitliche Ablauf einer sogenannten «Wunsch-Kontrolle» sieht vor, dass der Kontroll-Starttermin innerhalb von zwei Jahren seit der Beantragung durch die Steuerbehörde festgesetzt wird. Die Kontrolle selber ist dann innert einem Jahr durch­zuführen. Längstenfalls liegen somit definitive Ergebnisse drei Jahre nach der Beantragung durch den Steuerpflichtigen vor.