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Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, selber eine MWST-Prüfung zu verlangen. In Fällen von Umstrukturierungen oder der Unternehmensnachfolgen ist dies oft erÂwünscht. So können latente MWSt-Risiken innerhalb nützlicher Zeit besser beÂurÂteilt werden.
Der zeitliche Ablauf einer sogenannten «Wunsch-Kontrolle» sieht vor, dass der Kontroll-Starttermin innerhalb von zwei Jahren seit der Beantragung durch die Steuerbehörde festgesetzt wird. Die Kontrolle selber ist dann innert einem Jahr durchÂzuführen. Längstenfalls liegen somit definitive Ergebnisse drei Jahre nach der Beantragung durch den Steuerpflichtigen vor.