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Kostenvorschüsse bei Betreibungen


Wenn Sie von einem Kunden Ihre Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt bekommen, bleibt meist nur der rechtliche Weg über eine Betreibung an Ihr Geld zu kommen.

Wenn Sie als Gläubiger eine Betreibung einleiten, wird das Betreibungsamt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zukommen lassen. Diese Leistung des Betreibungsamt ist aber mit Kosten verbunden, die Sie als Gläubiger vorschiessen müssen.

Je nach Höhe der Forderung können diese Kosten dementsprechend hoch sein.

Wird die Forderung vom Schuldner bezahlt, muss der Schuldner auch für diese Kosten aufkommen.

Erhalten Sie aber einen Verlustschein des Schuldners, werden Ihnen diese Kosten nicht ersetzt und die Forderung des Schuldners muss man als Verlust ausbuchen.

Unter folgendem Link ist die Höhe der Kostenvorschüsse aufgelistet, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt:
http://www.betreibung-konkurs.ch/kostenvorschuesse_de.htm


Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


Im Juli 2006
KAISER BUCHHALTUNGEN GMBH, Winterthur

 

KAISER BUCHHALTUNGEN GmbH | Konradstrasse 3 | 8400 Winterthur
Telefon 052 202 84 84 | Fax 052 202 62 49 | www.kaiser-buchhaltungen.ch

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