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Kostenvorschüsse bei Betreibungen
Wenn Sie als Gläubiger eine Betreibung einleiten, wird das Betreibungsamt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zukommen lassen. Diese Leistung des Betreibungsamt ist aber mit Kosten verbunden, die Sie als Gläubiger vorschiessen müssen. Je nach Höhe der Forderung können diese Kosten dementsprechend hoch sein. Wird die Forderung vom Schuldner bezahlt, muss der Schuldner auch für diese Kosten aufkommen. Erhalten Sie aber einen Verlustschein des Schuldners, werden Ihnen diese Kosten nicht ersetzt und die Forderung des Schuldners muss man als Verlust ausbuchen. Unter folgendem Link ist die Höhe der Kostenvorschüsse
aufgelistet, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt:
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