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MWST-Sondersatz für Hotellerie; Weiterführung bis Ende 2010Der Bundesrat hat die beschlossene Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen auf den 1.1.2007 in Kraft gesetzt. Damit ist eine nahtlose Weiterführung des bisher auf den 31.12.2006 befristeten Sondersatzes sichergestellt. Die Bundesverfassung sieht vor, dass der Bund im Mehrwertsteuergesetz einen tieferen Steuersatz für bestimmte im Inland erbrachte Tourismusleistungen festlegen kann. Gestützt darauf hat der Gesetzgeber den Sondersatz für Beherbergungsleistungen geschaffen, welcher 3,6 % beträgt und für die Gewährung von Unterkunft, einschliesslich der Abgabe eines Frühstücks gilt. Die neue Bestimmung hat nun der Bundesrat auf den 1.1.2007 in Kraft gesetzt. Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
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