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Neues
GmbH-Recht
Der rasante Anstieg der GmbH seit 1992 (Einführung des neuen
Aktienrechts) erforderte eine Revision des bisherigen GmbH-Rechts.
Das neue GmbH-Recht wurde 2005 vom Parlament verabschiedet und die
Referendumsfrist ist am 6. April 2006 abgelaufen. Deshalb kann davon
ausgegangen werden, dass die Einführung des neuen GmbH-Rechts
in der 2. Jahreshälfte 2007 in Kraft treten
wird.
Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen sind:
- Gründung und Aufrechterhaltung der GmbH mit nur 1
Person zulässig (bisher mindestens 2 Personen)
- Gesellschafter sind weiterhin im Handelsregister eingetragen
- Stammkapital: mind. CHF 20'000 muss voll
einbezahlt sein (bisher war es möglich nur 50% einzubezahlen);
keine obere Limite des Stammkapitals (bisher max. CHF 2 Mio.)
- Durch die vollständige Einzahlung des Stammkapitals entfällt
die Solidarhaftung unter den Gesellschaftern, was ein erheblicher
Vorteil ist
- Übertragung der Stammanteile ist neu mit
schriftlicher Abtretungsverpflichtung möglich (keine öffentliche
Beurkundung mehr); der Besitz von mehreren Stammanteilen ist möglich
(bisher nur ein Anteil pro Gesellschafter)
- Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten neu max. 2xNennwert
und für jeden Stammanteil individuell festlegbar
- Rechnungslegungsvorschriften neu analog dem Aktienrecht mit Pflicht
zur Zustellung des Geschäfts- und Revisionsberichtes
- Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter: wenn die GmbH
keine Revisionsstelle hat, können die Gesellschafter uneingeschränkte
Einsicht verlangen. Wenn eine Revisionsstelle vorhanden ist, kann
nur beschränkt Einsicht genommen werden bei Glaubhaftmachung
eines berechtigten Interesses.
- Klare Abgrenzungen der Kompetenzen von Generalversammlung und
Geschäftsführung (z.B. ist die GV zuständig für
die Festsetzung der Entschädigung der Geschäftsführer)
- Geschäftsführung muss nicht mehr zwingend Gesellschafter
sein; dies kann neu auch an Dritte vergeben werden
- Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können,
die Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies kann neu
auch ein Geschäftsführer oder Direktor sein.
- Revisionspflicht: Ordentliche Revision nur noch
bei sehr grossen GmbHs; eingeschränkte Revision bei den meisten
GmbHs, Verzicht auf Revision möglich sofern nicht mehr als
10 Vollzeitstellen vorhanden sind und sämtliche Gesellschafter
auf die Revision verzichten (analog neuem Revisionsgesetz)
- Statuten mit gesetzlich notwendigem Inhalt müssen
innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist angepasst werden
(voraussichtlich bis Mitte 2009).
Handlungsbedarf
bei bestehenden GmbHs bis Mitte 2009:
- Anpassung Statuten
- Evtl. nachträgliche Einzahlung des gesamten Stammkapitals
Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen
die optimale Lösung. Nehmen Sie mit uns Kontakt
auf.
Im April 2006
KAISER BUCHHALTUNGEN GMBH, Winterthur
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