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Neues GmbH-Recht

Der rasante Anstieg der GmbH seit 1992 (Einführung des neuen Aktienrechts) erforderte eine Revision des bisherigen GmbH-Rechts. Das neue GmbH-Recht wurde 2005 vom Parlament verabschiedet und die Referendumsfrist ist am 6. April 2006 abgelaufen. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Einführung des neuen GmbH-Rechts in der 2. Jahreshälfte 2007 in Kraft treten wird.

Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen sind:

  • Gründung und Aufrechterhaltung der GmbH mit nur 1 Person zulässig (bisher mindestens 2 Personen)
  • Gesellschafter sind weiterhin im Handelsregister eingetragen
  • Stammkapital: mind. CHF 20'000 muss voll einbezahlt sein (bisher war es möglich nur 50% einzubezahlen); keine obere Limite des Stammkapitals (bisher max. CHF 2 Mio.)
  • Durch die vollständige Einzahlung des Stammkapitals entfällt die Solidarhaftung unter den Gesellschaftern, was ein erheblicher Vorteil ist
  • Übertragung der Stammanteile ist neu mit schriftlicher Abtretungsverpflichtung möglich (keine öffentliche Beurkundung mehr); der Besitz von mehreren Stammanteilen ist möglich (bisher nur ein Anteil pro Gesellschafter)
  • Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten neu max. 2xNennwert und für jeden Stammanteil individuell festlegbar
  • Rechnungslegungsvorschriften neu analog dem Aktienrecht mit Pflicht zur Zustellung des Geschäfts- und Revisionsberichtes
  • Auskunfts- und Einsichtsrecht der Gesellschafter: wenn die GmbH keine Revisionsstelle hat, können die Gesellschafter uneingeschränkte Einsicht verlangen. Wenn eine Revisionsstelle vorhanden ist, kann nur beschränkt Einsicht genommen werden bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses.
  • Klare Abgrenzungen der Kompetenzen von Generalversammlung und Geschäftsführung (z.B. ist die GV zuständig für die Festsetzung der Entschädigung der Geschäftsführer)
  • Geschäftsführung muss nicht mehr zwingend Gesellschafter sein; dies kann neu auch an Dritte vergeben werden
  • Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Dies kann neu auch ein Geschäftsführer oder Direktor sein.
  • Revisionspflicht: Ordentliche Revision nur noch bei sehr grossen GmbHs; eingeschränkte Revision bei den meisten GmbHs, Verzicht auf Revision möglich sofern nicht mehr als 10 Vollzeitstellen vorhanden sind und sämtliche Gesellschafter auf die Revision verzichten (analog neuem Revisionsgesetz)
  • Statuten mit gesetzlich notwendigem Inhalt müssen innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist angepasst werden (voraussichtlich bis Mitte 2009).

Handlungsbedarf bei bestehenden GmbHs bis Mitte 2009:

  • Anpassung Statuten
  • Evtl. nachträgliche Einzahlung des gesamten Stammkapitals

Wir beraten Sie gerne und suchen gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Im April 2006
KAISER BUCHHALTUNGEN GMBH, Winterthur

 

KAISER BUCHHALTUNGEN GmbH | Konradstrasse 3 | 8400 Winterthur
Telefon 052 202 84 84 | Fax 052 202 62 49 | www.kaiser-buchhaltungen.ch

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